Kabel Deutschland bzw. Vodafone Kabel (weil es mittlerweile zu Vodafone gehört), drosselt laut AGB schon seit Jahren Filesharing-Anwendungen (z.B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster oder Net-News). Bisher war es allerdings so, dass das Unternehmen immer darauf verwies, dass eine Drosselung in der Praxis erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag und nicht ab 10 GB, wie in den AGB festgelegt, durchgeführt wird.
Nur die AGB zählen
Ich weise seit mehren Jahren darauf hin, dass Kunden darauf keinen Rechtsanspruch haben und wurde oftmals dafür kritisiert, dass ich nur die Regelungen der AGB als bindend ansehe. Aktuell zeigt sich allerdings (mal wieder), dass das richtig war. In den letzten Tagen sind immer mehr Kunden von Kabel Deutschland bzw. Vodafone an uns herangetreten, die von einer Drosselung betroffen sind und zwar deutlich früher, als bisher. Im Kommentarbereich zur Providerseite sind verschiedene Meinungen zu diesem Thema zu finden. Gedrosselt wird wie bisher bis zum Ablauf Tages auf 100 Kbit/s Downstream.
10-GB-Drosselung aktiviert
Wie werdrosselt.de nun von offizieller Stelle erfahren hat, hat Kabel Deutschland bzw. Vodafone Anfang November 2015 damit begonnen, das vertraglich festgelegte Limit von 10 GB pro Tag in den ersten Regionen technisch durchzusetzen. Die komplette Umstellung wird allerdings noch einige Wochen andauern. Dann gilt die Grenze für alle Kunden.
Update: Vodafone Kabel Deutschland kippt die Drosselung
Internet-Traffic, der nicht durch Filesharing entsteht, ist von dieser Regelung weiterhin ausdrücklich nicht betroffen, wird also nicht gedrosselt. Wer Filesharing (Vodafone versteht darunter Peer-to-Peer, aber auch One-Click-Hoster oder Net-News) nicht nutzt, wird also auch nicht gedrosselt. In die zu erreichenden 10 GB Traffic zählt allerdings jeder Traffic.